Nordic Urlaubsschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nordic GmbH für den Nordic-Urlaubsschutz

Bei allen Buchungen ab dem 01.07.2026 ist der Nordic-Urlaubsschutz inklusive!

Schutz bei Storno und Reiseabbruch

In diesen Storno-Fällen bist Du bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung abgesichert. Das heißt, Du erhältst bei den folgenden Ereignissen binnen 72 Stunden nach Einreichen Deiner Unterlagen Dein Geld zurück - und das ohne Selbstbeteiligung, bis auf die Buchungsgebühr:

  • Akute Krankheit (mit ärztlichem Attest) oder Tod
  • Schwere Verletzung (Schwerverletzte sind Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung -mindestens 24 Stunden- in einem Krankenhaus aufgenommen wurden.)
  • Komplikationen in der Schwangerschaft
  • Arbeitslosigkeit (Arbeitslosigkeit infolge unerwarteter betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber)
  • Einbruch oder erhebliche Schäden an deinem privaten Zuhause.

Und das ist noch nicht alles, denn mit dem "Nordic-Urlaubsschutz" bist Du auch bestens geschützt, wenn Du Deinen Aufenthalt bei den oben aufgeführten Ereignissen bei uns früher als geplant beenden musst. In diesem Fall erstatten wir Dir die Kosten für die entgangenen Tage ebenfalls binnen 72 Stunden - Du bezahlst also nur für den Zeitraum, in dem Du auch unser Gast gewesen bist.

Erweitertes Widerrufsrecht vor Anreise

Der Mietvertrag kann gebührenfrei (mit Ausnahme der Buchungsgebühr) widerrufen werden, im Falle, dass der Aufenthalt des Mieters im gemieteten Ferienobjekt unmöglich oder erheblich erschwert wird:

  • Infolge des Todes der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mitreisenden Personen oder ihrer Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegerkinder und Schwiegereltern oder aufgrund einer akuten Krankheit oder einer schweren Verletzung, die eine Krankenhauseinweisung, eine ärztlich verordnete Bettruhe oder Vergleichbares erfordert. Akute Krankheit bedeutet eine neu auftretende Krankheit, einen begründeten Verdacht auf eine neu auftretende schwere Krankheit oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Krankheit.
  • Wenn innerhalb eines Zeitraums von bis zu 2 Wochen vor Anreisedatum erhebliche Schäden durch Feuer oder Einbruch im privaten Haus/Wohnung des Mieters oder vertragswidrige Arbeitsunterbrechung im eigenen Geschäft des Mieters entstanden sind.
  • Infolge unverschuldeter Arbeitslosigkeit des Mieters nach Abschluss des Mietverhältnisses.
  • Infolge von Komplikationen in der Schwangerschaft eines Mitreisenden nach Abschluss des Mietvertrages.

Voraussetzung für die gebührenfreie Stornierung (mit Ausnahme der Buchungsgebühr) durch den Mieter ist:

  • Dass der Mieter die Nordic GmbH innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Grundes schriftlich über die Stornierung informiert hat und dass die Stornierung der Nordic GmbH vor der auf dem Mietvertrag angegebenen Ankunftszeit mitgeteilt wurde.
  • Dass die Nordic GmbH innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) nach Benachrichtigung einen Nachweis über das zur Stornierung berechtigende Ereignis erhält. z.B. durch ärztliches Attest, Sterbeurkunde, Polizeibericht, Entlassungsbestätigung oder neuen Arbeitsvertrag. Die Gebühren für den Nachweis sind vom Mieter zu tragen.

Der Mieter kann den Mietvertrag gemäß den oben genannten Bedingungen vom Zeitpunkt der Buchung bis zum im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt der Ankunft kündigen. 
Wenn der Mieter den Mietvertrag gemäß den oben genannten Bedingungen kündigt, wird der bereits gezahlte Betrag abzüglich der Buchungsgebühr zurückerstattet. Sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Kündigung des Mieters entstehen können, sind für die Nordic GmbH unerheblich.

Die Möglichkeit des Mieters, den Mietvertrag gebührenfrei zu kündigen (mit Ausnahme der Buchungsgebühr), gilt nicht:

  • Wenn Mitreisende den Aufenthalt nutzen möchten.
  • Wenn der Grund für die Stornierung bekannt war oder vorhersehbar war, als der Aufenthalt gebucht wurde.
  • Wenn eine Entschädigung für die Kosten des Mieters für den Mietvertrag eines anderen Partners gemäß den Reisebedingungen, gesetzlichen Bestimmungen, Konventionen oder Reisegarantien verlangt werden kann.
  • Wenn die Entschädigung für die Mietkosten des Mieters durch eine Versicherung ausgezahlt wurde.
  • Wenn der Grund für die Stornierung eine bereits bestehende Krankheit ist, bei der innerhalb von 2 Monaten vor Abschluss des Mietvertrages Symptome aufgetreten sind und/oder eine Behandlung eingegangen wurde.
  • Wenn ein Arzt den Mieter oder seine Mitreisenden zum Zeitpunkt der Buchung des Aufenthalts von Reisen abgeraten hat.
  • Wenn die Stornierung darauf zurückzuführen ist, dass der Mieter oder seine Mitreisenden für die Reise erforderliche Bedingungen nicht erfüllen kann, z.B. Pässe, Visa, Impfungen oder dergleichen.
  • Wenn die Stornierung einer Pandemie geschuldet ist.

Erweitertes Widerrufsrecht während des Aufenthalts

Der Mietvertrag kann, mit dem Recht des Mieters auf eine teilweise Rückerstattung des Mietbetrags gebührenfrei (mit Ausnahme der Buchungsgebühr) storniert werden, wenn der Mieter den Aufenthalt im gemieteten Ferienobjekt mit sofortiger Wirkung nach der Ankunft und vor dem Abreisetag storniert:

  • Infolge des Todes einer Mitreisenden oder deren Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegerkinder und Schwiegereltern bei Abschluss des Mietvertrags oder aufgrund einer akuten Krankheit oder einer schweren Verletzung, die einen Krankenhausaufenthalt, eine Bettruhe oder ein Arzt erfordert, was damit gleichgesetzt werden kann. Akute Krankheit bedeutet eine neu auftretende Krankheit, einen begründeten Verdacht auf eine neu auftretende schwere Krankheit oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Krankheit.
  • Weil während des Urlaubsaufenthaltes erhebliche Schäden durch Feuer oder Einbruch im privaten Haus/Wohnung des Mieters oder außervertragliche Arbeitsunterbrechung im eigenen Geschäft des Mieters entstanden sind.

Voraussetzung für die während des Aufenthalts sofortige gebührenfreie Stornierung (mit Ausnahme der Buchungsgebühr) durch den Mieter ist:

  • Dass der Mieter die Nordic GmbH innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Grundes schriftlich über die Stornierung informiert hat.
  • Dass die Nordic GmbH innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) nach Benachrichtigung einen Nachweis über das zur Stornierung berechtigende Ereignis erhält. z. B. durch ärztliches Attest, Sterbeurkunde, Polizeibericht. Die Gebühren für den Nachweis sind vom Mieter zu tragen.

In den oben genannten Fällen kann der Mieter den Mietvertrag nach der Ankunft und bis zum Abreisetag stornieren. Der Mieter hat dann Anspruch auf Erstattung des anteiligen Betrages der Miete für die verbleibenden vollen Tagen der Mietdauer, jedoch maximal des Gesamtpreises für die Miete ohne Buchungsgebühr. Die Rückerstattung wird anhand der Anzahl der vollen Tage ab dem Tag der Stornierung des Mieters bis einschließlich des Abreisetages berechnet. Im Falle einer Unterbrechung nach 10.00 Uhr wird die Rückzahlung ab dem nächsten Tag berechnet. Voraussetzung dafür, dass das Recht auf Rückerstattung geltend gemacht werden kann, ist, dass der Mieter und alle Mitreisenden das Ferienobjekt verlassen.
Sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Stornierung des Mieters entstehen können, sind für die Nordic GmbH unerheblich. Der Mieter wird aufgefordert, sich bezüglich einer eventuellen Versicherung an seine Versicherungsgesellschaft zu wenden.
Betreffend Fragen zur Stornierung während des Aufenthalts ist der Ansprechpartner die Nordic GmbH.

Die Möglichkeit des Mieters, den Mietvertrag während des Aufenthalts gebührenfrei (mit Ausnahme der Buchungsgebühr) zu stornieren, gilt nicht:

  • Wenn der Mieter die Buchung wieder antritt
  • Wenn das Ereignis, das den Grund für die Unterbrechung des Aufenthalts darstellt, bereits vor Beginn des Aufenthalts eingetreten ist oder vorhersehbar war.
  • Wenn Mitreisende weiterhin den Aufenthalt fortsetzen oder
  • Wenn der Aufenthalt aufgrund einer Pandemie abgebrochen wird.